Taucher Untersuchung

Rein rechtlich werden für das Freizeittauchenweder eine ärztliche Untersuchung noch ein Ausbildungsnachweis verlangt, da beim Tauchen kaum eine Fremdgefährdung besteht. Tauchausrüstungen können frei erworben und auf eigene Verantwortung benutzt werden.

Jede verantwortungsbewußte Tauchschule und auch jeder verantwortungsbewußte Mensch sollte sich aber vorher vergewissern, dass er / sie den körperlichen und psychischen Belastungen eines Tauchganges gewachsen ist. Hierzu gehören:

  • Man sollte schwimmen können
  • Kommunikationsfähig sein
  • eine gewisse mentale Reife besitzen, die eine Eigenverantwortlichkeit gewährleistet
  • Leiden, die eine Bewusstseinstrübung oder Orientierungsstörung auslösen sollten ausgeschlossen sein (Epilepsie, Schwindel/Gleichgewichtsstörungen etc.)
  • Ausschluss von Leiden, deren Symptome leicht Panik auslösen (z. B. Platzangst, Asthma)
  • Ausschluss von Leiden, die ein Barotrauma (Gasdruckbedingte Schädigung) verursachen können. Empfindliche Organe sind, neben der Lunge mit den dazugehörigen Atemwegen auch die Nebenhöhlen, das Mittelohr und Teile des Magen-Darm-Traktes
  • Ausschluss von Leiden, die durch das Tauchen verschlimmert werden können
  • man sollte kräftig genug sein eine 20-40kg schwere Taucherausrüstung tragen zu können und auch genug Kondition besitzen im kalten Wasser gegen die Strömung tauchen zu können

Die ärztliche Untersuchung orientiert sich an den Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)